Projekt Mobile informiert Verkehrsbetriebe auf der Fachmesse und Kongress „new mobility“ in Leipzig
Kleve/Kamp-Lintfort, 12. April 2016: Aus Sicht der Verkehrsbetriebe stellen sich Fragen zur Barrierefreiheit aufgrund einer Novellierung des Personenbeförderungsgesetzt (PBefG). Das verlangt in §8 III Nr.3 PBefG für die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine „vollständige Barrierefreiheit“ zu erreichen. Offene Fragen wie: „Wann kommt mein Bus? Hat er Verspätung? Sitze ich in der richtigen Bahn? Wo kann ich umsteigen, ohne Treppen steigen zu müssen? Wann muss ich eigentlich aussteigen? Wie komme ich weiter, ohne lesen zu können?“ könnten bald beantwortet werden.
